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Reservierter Bereich

Die Ware wird in der Originalverpackung des Herstellers und/oder auf Paletten versandt (sofern aufgrund von Art, Gewicht oder Empfindlichkeit des Produkts erforderlich).

Das Eigentum an den Produkten geht nach vollständiger Zahlung oder, falls später, bei der Lieferung auf den Kunden über. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht auf den Verbraucher über, sobald dieser oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den physischen Besitz der Ware erlangt.

Aus logistischen Gründen kann der tatsächlich eingesetzte Transportdienstleister von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen abweichen.

Die Sendung ist stets gegen Transportschäden und Verlust versichert. Im Schadensfall erfolgt die Abwicklung gemäß den Bedingungen und Verfahren des Frachtführers und der beauftragten Versicherungsgesellschaft.


Verpflichtende Prüfung bei Lieferung (VOR UNTERSCHRIFT)

Bei der Lieferung ist der Empfänger vor der Unterschrift verpflichtet zu überprüfen, dass:

  1. Anzahl und Zustand der Packstücke mit dem Transportdokument übereinstimmen (Lieferschein, der automatisch per E-Mail bei Versandmitteilung übermittelt wird und den der Empfänger vor der Lieferung prüfen muss).
  2. Die Verpackung unversehrt ist und keine Quetschungen, Risse, Löcher, Feuchtigkeit oder Öffnungen aufweist.
  3. Die Palette vorhanden ist, sofern die Sendung auf Palette vorgesehen war.
  4. Keine verdächtigen Geräusche wahrnehmbar sind (sofern möglich, das Paket vorsichtig schütteln).

Ist auch nur einer dieser Punkte nicht erfüllt, darf keinesfalls ohne einen spezifischen und begründeten Vorbehalt unterschrieben werden.


Achtung: „Vorbehalt der Prüfung“ hat keinen rechtlichen Wert

Die Formulierung „Vorbehalt der Prüfung“ ist allgemein und besitzt keine rechtliche oder versicherungstechnische Gültigkeit.

Eine Unterschrift mit dem Zusatz „Vorbehalt der Prüfung“ gilt für den Frachtführer und die Versicherung als Unterschrift ohne jeglichen Vorbehalt.

  • „Vorbehalt der Prüfung“ bedeutet kein gültiger Vorbehalt.
  • Sie gilt als Annahme der Ware in einwandfreiem Zustand.
  • Sie erlaubt keine Eröffnung eines Schadens- oder Versicherungsfalls.

Ohne einen spezifischen und detaillierten Vorbehalt können Rückerstattungs-, Ersatz- oder Entschädigungsanträge abgelehnt werden, da der Frachtführer und die Versicherung die Schadenaufnahme verweigern können.


Sichtbare Schäden an der Verpackung

Weist die Verpackung offensichtliche Mängel auf (Risse, Quetschungen, Löcher, geöffnete Verpackung, verdächtige Geräusche, fehlende Palette usw.), muss der Empfänger zwingend eine der folgenden Optionen wählen:

  • Sendung zurückweisen mit dem Vermerk „Ware beschädigt“.
    Dies ist die sicherste und empfohlene Lösung bei sichtbaren Schäden.
  • Annahme mit spezifischem Vorbehalt unter Angabe „Ware mit Vorbehalt übernommen“ und der genauen Begründung, z. B.:
    • stark eingedrückte Verpackung;
    • zerrissene oder durchstoßene Verpackung;
    • geöffnete Verpackung;
    • fehlende Palette.

Ohne spezifischen Vorbehalt ist im Rahmen der Transport- und Versicherungsverfahren keine Rückerstattung oder Ersatzlieferung möglich.


Nicht konforme Verpackung / fehlende Palette

Ist die Verpackung auch nur geringfügig nicht konform oder fehlt die Palette, obwohl sie vorgesehen war, darf die Ware ausschließlich mit spezifischem Vorbehalt angenommen werden.

Ohne spezifischen Vorbehalt können alle Rechte auf Rückerstattung, Ersatz oder Entschädigung im Rahmen der Transport- und Versicherungsverfahren entfallen.


Verpflichtende Meldung innerhalb von 24 Stunden

Bei Annahme mit spezifischem Vorbehalt ist innerhalb von 24 Stunden eine Meldung an reclami@mynewtools.com zu senden.

Die Meldung muss eine detaillierte Schadensbeschreibung sowie Fotos als direkte E-Mail-Anhänge enthalten.

Externe Links (WhatsApp, Google Drive, WeTransfer oder ähnliche Dienste) werden nicht akzeptiert.


Verdeckte Schäden (äußerlich unversehrte Verpackung)

Wird der Schaden erst nach dem Öffnen der Verpackung festgestellt, obwohl diese äußerlich unversehrt ist:

  • Alle Verpackungen, Etiketten und gegebenenfalls die Palette aufbewahren.
  • Innerhalb von 24 Stunden eine E-Mail an reclami@mynewtools.com senden mit:
    1. vollständigen Versanddaten;
    2. Beschreibung des festgestellten Schadens;
    3. Fotos des Produkts und der Verpackungen;
    4. der Erklärung: „Die Ware steht für eventuelle versicherungstechnische Gutachten zur Verfügung“.

Anträge wegen verdeckter Schäden können erst nach Annahme des Vorgangs durch den Frachtführer gemäß dessen Verfahren geprüft werden.


Fehlmengen

Bei fehlenden Packstücken muss die Ware mit dem zwingenden Vermerk auf dem Lieferschein angenommen werden:

„Ware mit Vorbehalt übernommen – Packstücke fehlen“

Ohne diesen Vermerk können Meldungen über fehlende Ware nicht berücksichtigt werden.


Fehlgeschlagene Zustellung

Kosten für fehlgeschlagene Zustellungen können in folgenden Fällen anfallen:

  • Stornierung der Bestellung nach Versand;
  • falsche oder unvollständige Adress- oder Kontaktdaten;
  • Verweigerung der Annahme;
  • Abwesenheit einer empfangsberechtigten Person;
  • nicht gemeldete logistische Hindernisse.

Nach zwei erfolglosen Zustellversuchen können – sofern anwendbar – sämtliche Versandkosten (Hin- und Rücktransport), Lager- und Bearbeitungskosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.


Abschließender Hinweis

Die Transportversicherung ersetzt nicht die Pflicht zur Warenprüfung bei Lieferung und zur Anbringung eines spezifischen und detaillierten Vorbehalts.

Ohne spezifischen Vorbehalt kann der Frachtführer die Eröffnung eines Schadensfalls verweigern und Anträge auf Rückerstattung oder Ersatz können gemäß den Verfahren des Frachtführers und der Versicherung abgelehnt werden.

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